EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 02/2015
Die Haftung des Inbetriebnahmeverantwortlichen
Arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit im Schadensfall: Allgegenwärtig oder eher hypothetisch? Veröffentlichte Gerichtsentscheidungen zu konkreten sektorspezifischen Rechtsfragen des Bauverfahrens sind rar. Die Pflichtenstellung und Haftung der am Bau von Betriebsanlagen der Eisenbahnen Beteiligten wird häufig unter Rückgriff auf die zum allgemeinen Bau-, Architekten- und Ingenieursrecht ergangene Rechtsprechung bearbeitet. Auch zur Haftung des Inbetriebnahmeverantwortlichen (IBV) kann nicht auf spezifisch zum Bereich des Eisenbahnwesens ergangene Gerichtsentscheidungen zurückgegriffen werden. Der folgende Beitrag basiert auf einem Vortrag des Autors vom 23. Mai 2014 auf der 2. IBV-Tagung der DB Netz AG in Fulda. Er soll die für Arbeitnehmer geltenden Haftungsgrundsätze dem Pflichten- und Tätigkeitskreis des IBV im öffentlichrechtlichen Bau- und Inbetriebnahmeverfahren zuordnen und zwölf fiktive Fallbeispiele zur Diskussion stellen.