EIK
Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Issue 01/2011

Abrechnung gekündigter Bauleistungen

January 2011 | Christoph Surmann, Christian Geiger

Die Abrechnung von Leistungen aus gekündigten Bauverträgen hängt wesentlich von der Art der Kündigung ab. Obgleich Vertrag bekanntlich mit „sich- Vertragen“ zusammenhängt, kommt es wiederkehrend in der Praxis zu Fällen, bei denen der Bauwerkvertrag zum einen nicht mit der Herstellung des versprochenen Werkes beendet wird und demzufolge zum anderen auch nicht mit der ursprünglich vereinbarten Vergütung abgegolten werden soll. Die dem Vertrag zugrunde liegende Kooperationsverpflichtung ist zum Zeitpunkt einer Vertragsbeendigung i. d. R. verloren gegangen. Oftmals geht dies auch einher mit dem zumindest teilweisen Verlust der Leistungsverpflichtung.