EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 02/2021
EBA: Anhörungsbehörde des Bundes
Gesetz | Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit dem 6. Dezember 2020 die zuständige Anhörungsbehörde für planfeststellungsbedürftige Vorhaben der Eisenbahnen des Bundes. Das Anhörungsverfahren ist ein unselbstständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens und wurde bisher von den Landesbehörden in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Durch das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29. November 2018 hat der Gesetzgeber die Zuständigkeit für das Anhörungsverfahren dem EBA übertragen, das zwölf Außenstellen an 15 Standorten unterhält....