RailBusiness | Issue 10/2021
Bund gewährt Förderung neuerdings auch für „multifunktionale Anlagen“
Infrastruktur Das Bundesverkehrsministerium hat die „Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)“ vom 20.01.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie trat am 27.02.2021 in Kraft und gilt bis 31.12.2025. Gegenüber der Gleisanschlussförderrichtlinie vom 21.12.2016 ändern sich folgende Bestimmungen: Der Bund gewährt Zuwendungen neuerdings auch für „multifunktionale Anlagen“ sowie Zuführungs- und Industriestammgleise....