Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Issue 01/2004
Umweltverträglichkeit und Naturschutz beim Ausbau von Eisenbahnstrecken
Die Einhaltung von Normen, Richtwerten und sonstigen umweltrechtlichen Vorgaben ist eine wesentliche Voraussetzung für die öffentlichrechtliche Genehmigung von Baumaßnahmen an Betriebsanlagen der Eisenbahn. Neben möglichen Änderungen der Immissionssituation als Folge von Aus- oder Neubaumaßnahmen (Schall und Erschütterungen, vgl. NORWEG und KOCK, 2002) stehen bei der planrechtlichen Beurteilung von Projekten des Eisenbahnbaus unter Umwelt-Gesichtspunkten in der Regel Eingriffe in Natur und Landschaft im Vordergrund. Die Novellierungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) aus den Jahren 2001 und 2002 bringen gegenüber der alten Rechtslage maßgebliche Neuerungen hinsichtlich der formalen Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Infrastrukturvorhaben mit sich. Beide Gesetze werden daher die planerische Bearbeitung und die Genehmigungsverfahren für Projekte des Eisenbahnbaus in den kommenden Jahren wesentlich beeinflussen. Im neuen UVPG werden jetzt die Kriterien für die Verpflichtung zur Durchführung einer projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) neu definiert und in das BNatSchG wurden mit der FFH-Verträglichkeitsprüfung neue Anforderungen an die Umweltfolgenabschätzung im Rahmen von Zulassungsverfahren aufgenommen.