Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Issue 01/2003
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - Ziele - Inhalte und Umsetzung der Verordnung
Am 1. Juli 1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen - Baustellen-Verordnung - (BaustellV) in Kraft getreten. Mit der Verordnung wurde die auf Art 16(1) der EG-Rahmen-Richtlinie Arbeitsschutz (§ 19 des ArbSchG v. 07.08.96), (89/391/EWG) beruhende EG-Baustellen-Sicherheitsrichtlinie (92/57/EWG) vom 24. Juli 1982 in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung dieses EU-Rechts ist fällig geworden, da die Umsetzungsfrist der Baustellen-Sicherheitsrichtlinie am 31.12.1993 bereits abgelaufen war. Sinn und Zweck der EG-Baustellen-Verordnung ist es, durch besondere Maßnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle beizutragen.