Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Issue 01/2001
Die automatische Gefahrenraum-Freimeldung (GFR) als Komponente technischer Bahnübergangssicherungsanlagen (BÜSA)
Anwendungsgebiet - Bei der Deutschen Bahn werden automatische BÜ SA als zug- oder signalgesteuerte Anlagen ausgeführt. Signalgesteuerte Anlagen werden in der Regel mit Lichtzeichen und Halbschranken ausgestattet. Schranken (mit Ein- und Ausfahrschrankenbäumen oder als Vollschranken) kommen nur dann zum Einsatz, wenn bei besonderen örtlichen Gegebenheiten (z.B. innerorts, Kindergarten- oder Schulnähe) Halbschranken nicht durchsetzbar sind. In diesen Fällen ist der Gefahrenraum zwischen den Schranken durch mittelbare oder unmittelbare Sicht zu überwachen. Bisher wird diese Überwachung durch Fahrdienstleiter, Wärter und besondere BÜ-Beobachter durch direkte Sicht oder über eine Videoanlage mit Fernsehkameras und Monitoren wahrgenommen. Erst nachdem der Gefahrenraum als frei von Verkehrsteilnehmern und Hindernissen erkannt worden ist, darf dieser durch eine Zweitastenbedienung freigemeldet und somit das den BÜ deckende Signal freigegeben werden. Diese personalintensive Überwachung kann heute durch eine automatische Gefahrenraumfreimeldung (G FR ) wirtschaftlicher und sicherer ausgeführt werden.