Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 06/2016
Passiver Schallschutz im Sinne der 24. BImSchV bei der DB AG
Die DB AG hat es sich im Zuge der Strategie „DB 2020“ zum Ziel gesetzt, Umwelt-Vorreiter in der Mobilitäts- und Logistikbranche zu sein [1]. Hierbei sind die Reduzierung der CO2-Emissionen sowie die Lärmreduktion wesentliche Aspekte. Die Lärmreduktion stützt sich auf zwei Säulen. Die erste Säule ist die Lärmreduktion an der Fahrzeugflotte, wie zum Beispiel durch die Umrüstung der Güterwagen von der Graugussklotzbremse auf die sogenannte „Flüsterbremse“ und die Neubeschaffung leiser Güterwagen. Bei der DB Cargo sind derzeit bereits rund 21 000 Güterwagen mit „Flüsterbremse“ im Einsatz. Ziel ist die Umrüstung aller relevanten Güterwagen bis zum Jahr 2020 [1]. Die zweite Säule ist der Lärmschutz an der Infrastruktur, welcher in der Praxis durch die Lärmsanierung und die Lärmvorsorge realisiert wird. Seit 1999 sind allein im Rahmen der Lärmsanierung 1500 Streckenkilometer mit über 610 Kilometer erbauter Schallschutzwände und ca. 55 .300 Wohnungen mit umgesetzten passiven Schallschutzmaßnahmen saniert worden [1].