EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue Geotechnik/2016
Einsatz von Geokunststoffen im Eisenbahnbau
Seit 10. November 2015 sind die Anforderungen an Geokunststoffe wieder als Technische Lieferbedingungen geregelt und mit Veröffentlichung des DBS 918039 eingeführt. Die Verwendung von Geokunststoffen hat sich auch im Erd- und konstruktiven Ingenieurbau des Eisenbahnbaus etabliert. Eine wichtige Forderung für den erfolgreichen Einsatz ist jedoch, dass die gewählten Bauprodukte fachgerecht geplant und hohe Standards an die Qualität bei Fertigung und Verlegung angelegt werden. Die Umsetzung des seit November 2015 gültigen DBS 918 039 sowie die Erstellung von HPQ sind hierbei wichtige Grundlagen. Im DBS 918 039 wurden bau- bzw. geotechnische Regelungen der Mindestanforderungen an Bewehrungsprodukte in Abhängigkeit ihres Lastabtragungsverhaltens neu geregelt und die Anwendungsfälle „Abdichten in Erdbauwerken“ und „Vliesstoffe zur Planumsverbesserung“ neu eingeführt. Ferner wurden die Vorgaben für die Auswertung von Kriech- und Beständigkeitsversuchen fortgeschrieben.