Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 12/2016
Gefährdungsmanagement für Schienenfahrzeuge
Seit dem 1. Juli 2012 ist die Verordnung „Common Safety Methods for Risk Assessment”, in Deutschland kurz CSM-VO genannt, verpflichtend bei der Abwicklung von vielfältigen Eisenbahnprojekten anzuwenden. Dieser Beitrag nimmt eine Einordnung des CSM-VO vor und stellt anschließend die Verfahrensschritte des Risikomanagementverfahrens dar.