Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Issue 01/2017
Betriebssicherheit im Wandel der Zulassungsprozesse
In den vergangenen Jahren wurden im Bereich der Zulassung von Schienenfahrzeugen für den Einsatz auf öffentlichen Eisenbahnen die formalen Vorgaben auf europäischer Ebene geändert bzw. vereinheitlicht. Dabei wurde die ganzheitliche Aufgabe der Überprüfung der Zulassungswürde der Fahrzeuge zunehmend national übertragen, in Deutschland z. B. vom Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde auf verschiedene Sachverständigendienstleister. Einhergehend mit diesen Änderungen wurden auch die Prozesse für die Zulassung der Schienenfahrzeuge neu geordnet. Für die Zulassung in Deutschland sind nun neben den rein nationalen Vorgaben, die ein Fahrzeug – wie bisher – erfüllen muss, auch allgemeine europäische Anforderungen zu berücksichtigen. Diese dienen primär der Erfüllung von Sicherheitsanforderungen; Verfügbarkeitsaspekte, die sich auf den späteren Betriebseinsatz auswirken können, werden hingegen nicht explizit seitens der Gesetzgebung gefordert. Ein offener Punkt ist dabei der vermeintlich fehlende Einbezug des existierenden Eisenbahnbetriebes, da dieser die Schnittstelle zwischen der Eisenbahnsicherheit und der Betriebsverfügbarkeit bildet. In diesem Beitrag wird die Eisenbahnsicherheit am Beispiel der Fahrzeugzulassung unter europäischer Führung betrachtet. Dabei soll der Frage nachgegangen werden, ob die existierenden normativen Anforderungen hinreichend geeignet sind, einen sicheren, modernen, innovativen, leistungsstarken und verlässlichen Eisenbahnbetrieb in Deutschland (wie von Europa gefordert) zukunftsgerichtet durchführen zu können.