Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 01-02/2017
Ist die AVV Baulärm noch zeitgemäß?
Der Neu- und Umbau, sowie die Instandhaltung von Gleisanlagen verursachen i. d. R. Schallemissionen,
die in der Nachbarschaft einer Bautätigkeit zu entsprechenden Immissionen führen. Während in der
Vergangenheit die Schallimmissionen von Baustellen meist von den Anliegern hingenommen wurden,
werden diese zunehmend im Genehmigungsverfahren thematisiert. Insbesondere, wenn Bürger eine
Planung verhindern wollen, lässt sich mit dem Thema Baulärm eine gute Argumentation gegen eine
Planung aufbauen. Hier hilft den Bürgern, die bereits seit 1970 gültige Allgemeine Verwaltungsverordnung
zum Schutz vor Baulärm (AVV Baulärm) [1], in der entsprechende Immissionsrichtwerte festgelegt
sind. Eine Vielzahl von Untersuchungen zeigt, dass die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der AVV
Baulärm regelmäßig nicht möglich ist.