EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 08/2018
BAV streitet vor Gericht um Güterzugtrassen
Schweiz | Vor dem Schweizer Bundesgericht soll in einem Beschwerdeverfahren letztinstanzlich entschieden werden, unter welchen Bedingungen dem Güterverkehr Vorrang vor dem Personenverkehr einzuräumen ist. Die Stadt Bülach, der Kanton Zürich und der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) wollten auf der Linie S 3 zwischen Zürich und Bülach Verstärkerzüge einsetzen. Die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigten Netznutzungspläne sahen hier aber Trassen für Güterzüge vor. Die drei Partner hatten daher das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) angerufen und bekamen dort Recht....