
RailBusiness | Issue 36/2021
DB scheitert im ersten Anlauf vor Gericht mit einstweiliger Verfügung gegen GDL
Gewerkschaften Der Arbeitskampf der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bei der Deutschen Bahn verstößt nicht gegen geltendes Recht. Dies stellten die Richter am Arbeitsgericht Frankfurt am Main am Abend des 02.09.2021 fest. Gegen die Entscheidung wollte die Deutsche Bahn Berufung beim Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main einlegen. Dessen Entscheidung wurde für den 03.09.2021 erwartet, lag aber bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Der Vorsitzende Richter strebte einen Vergleich an. Die GDL beharrte jedoch auf ihren Forderungen....