RailBusiness | Issue 06/2022
Online-Portal: AusschlussGründe leichter einsehbar
Ausschreibungen Das Bundeskartellamt erleichtert es öffentlichen Auftraggebern, Ausschlussgründe für Unternehmen bei Ausschreibungen zu überprüfen. In einem „Digitalen Wettbewerbsregister“ werden Unternehmen eingetragen, die bestimmte Rechtsverstöße begangen haben, die vergaberechtlich zum Ausschluss von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags führen können oder müssen. Seit 01.12.2021 sind Abfragen möglich, ab 01.06.2022 gilt bei bestimmten Auftragswerten eine Abfragepflicht. RB (jgf) tinyurl...