EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 09/2018
Planungsbeschleunigung kommt
Gesetzentwurf | Das Bundeskabinett hat am 18. Juli 2018 den Entwurf für ein Planungsbeschleunigungsgesetz angenommen. Das Gesetz strafft die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Neu- und Ausbau von Infrastrukturprojekten. Die Kernelemente: 1. Doppelprüfungen vermeiden Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA): Bei Schienenvorhaben soll das EBA, das für die Planfeststellung zuständig ist, auch das Anhörungsverfahren übernehmen. Die Verkehrsentwicklungsprognose des Bundes soll bei Schienenprojekten im Laufe des Genehmigungsverfahrens nur dann aktualisiert werden, wenn eine signifikante Zunahme des Verkehrs und der Lärmbelastung (um mindestens 3 dbA) anzunehmen ist....