RailBusiness | Issue 10/2022
UIRR empfiehlt Beibehaltung von 44 t Gesamtmasse und 15 m Trailer-Länge
Kombinierter Verkehr Der Internationale Verband für den Kombinierten Verkehr Schiene–Straße, UIRR, setzt sich dafür ein, an der bestehenden Regelung für die Gesamtmasse von LKW festzuhalten und die Länge von Sattelaufliegern auf höchstens 15 m zu begrenzen. Derzeit sind Standard-Trailer 13,60 m lang; Auflieger für Lang-LKW des Typs 1 dürfen (befristet bis Ende 2023) 1,38 m länger sein. Die Gesamtmasse von LKW-Kombinationen darf 40 t betragen; bei Nutzung des Kombinierten Verkehrs (KV) sind 44 t erlaubt....