
RailBusiness | Issue 13/2022
Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Eisenbahnrecht
Der Kläger erstrebt seine Anerkennung als Person für die Prüfung von Triebfahrzeugführern in den Teilbereichen „fahrzeugbezogene Fachkenntnisse“ sowie „infrastrukturbezogene Fachkenntnisse“ durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) anzuerkennen. Er ist amtlich bestätigter Eisenbahnbetriebsleiter für Eisenbahnverkehrsunternehmen und verfügt über einen Abschluss im Studiengang Mechatronik an einer staatlich anerkannten Fachhochschule. Dagegen kann er keine Berufspraxis als Triebfahrzeugführer (Tf) vorweisen und ist weder Inhaber eines Triebfahrzeugführerscheins noch eines VDV-Führerscheins....