RailBusiness | Issue 25/2022
Deutschland initiiert Vereinbarung zu Farbresten
Gefahrgut Deutschland hat die multilaterale Sondervereinbarung RID 1/2022 über die Beförderung von Farbresten (Abfälle) auf der Schiene initiiert. Demnach dürfen abweichend von Abschnitt 3.2.1 des RID (Tabelle A, Gefahrgutliste) Abfälle, die aus Verpackungsresten, festen, verfestigten und flüssigen Farbresten bestehen, unter den Vorschriften der UN-Nummer 1263 Verpackungsgruppe II beziehungsweise der UN-Nummer 3082 befördert werden. Frankreich hat als erstes Land am 02.06.2022 die Vereinbarung unterzeichnet, damit kann sie in beiden Staaten angewendet werden....