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RailBusiness | Issue 43/2018

Gericht: Auslandsreise ist Arbeitszeit

October 2018 | Editor

Recht Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für die Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17.10.2018 (Aktenzeichen 5AZR 35/17) entschieden. Die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück erfolgten ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und seien deshalb in der Regel als Arbeit zu betrachten. Erforderlich sei die Reisezeit, die bei einem Flug in der Economy Class anfällt....

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