DER NAHVERKEHR | Issue 07-08/2022
Die „kleine“ Eigenerbringungsquote
Verkehrsbetreiber mit öffentlichen Dienstleistungsaufträgen und ihre Auftraggeber im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kennen sie: Die Eigenerbringungsquote. Die Eigenerbringungsquote nach Art.4 Abs.7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 (im Folgenden „VO 1370/2007“) verlangt von einem Betreiber, bei der Unterauftragsvergabe einen „bedeutenden Teil“ der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen. Die Unterauftragsvergabe wird also eingeschränkt. Das hat längst nicht nur Bedeutung in Wettbewerbsverfahren um Linienbündel oder Netze, sondern auch bei Direktvergaben in Form von Inhouse-Vergaben [1]....