RBS
RailBusiness | Issue 45/2022

Der Kommentar

November 2022 | Editor

Es ist an der Zeit, dass der Eigentümer etwas dagegen unternimmt, dass Infrastruktur aufgrund von Krankheitsfällen nicht nutzbar ist. Bestimmungen zur Betriebspflicht nutzen nichts, wenn Verstöße keine Folgen haben. Üblicherweise werden Pflichtverletzungen mit finanziellen Sanktionen geahndet. Dieses Instrument läuft bei einem Staatsbetrieb aber ins Leere. Selbst wenn die Strafzahlung nicht in Infrastrukturnutzungsentgelte einfließen darf, wirkt sie nicht. Sie geht vielmehr zu Lasten des Eigentümers, weil er am Ende weniger Dividende erhält oder das Eigenkapital aufstocken muss....