
RailBusiness | Issue 19/2023
Bund will künftig neben Ersatz auch Instandhaltung mitfinanzieren können
Finanzierung Der Bund will seine Optionen zur Beteiligung der Finanzierung der Schieneninfrastruktur ausweiten. Das zeigt ein Referentenentwurf zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG), der Rail Business vorliegt und bis 03.05.2023 in der Verbändeanhörung war. Demnach soll sich der Bund künftig mit „optionaler Finanzierung“ beteiligen können an Kosten für: einmaligen Aufwand in Zusammenhang mit dem verfolgten Zweck einer Finanzierung (z.B. Beseitigung ortsfester Signale nach ETCS-Installation) Unterhaltung und Instandhaltung der Schienenwege des Bundes aufgrund bau- oder eisenbahnrechtlicher Anforderungen notwendiger Maßnahmen an Bundesschienenwegen IT-Leistungen (keine reinen Forschungs- und Entwicklungskosten) bei der Digitalisierung der Schiene Betrieb und Instandhaltung von Anlagen für Barrierefreiheit an Verkehrsstationen oder für freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen, die Teil eines Bundesprogramms sind Ersatzinvestitionen bei Verkehrsstationen auch bei weitergehender Ertüchtigung für künftige verkehrliche Bedarfe (etwa Anpassung der Bahnsteighöhen)....