
RailBusiness | Issue 27/2023
Neuregelungen für Haftpflicht im SGV
Schweiz Die Schweizer Regierung schlägt Neuregelungen für die Haftpflicht im Schienengüterverkehr vor. Anlass sei, dass grundsätzlich das entsprechende Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für den Unfallschaden aufkommen muss – die Wagenhalter sind nur greifbar, wenn ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden könne. Eine Gefährdungshaftung der Fahrzeughalter gebe es historisch nicht, so der Bundesrat. Er schlägt dem Parlament vier Handlungsmöglichkeiten vor: Ausdehnung der Gefährdungshaftung der Eisenbahnunternehmen und die Erhöhung der Mindestversicherungssumme der EVU....