RailBusiness | Issue 30/2023
Sechs Wochen zur Abstellung des Werbe- und Rabattverbots
Monopolverfahren Das Bundeskartellamt (BKartA) „geht davon aus“, dass sich die Deutsche Bahn (DB) im Verfahren um die Monopolsituation im Vertrieb nach der Ablehnung des beantragten Hängebeschlusses „rechtskonform verhält“, so das BKartA gegenüber Rail Business. Beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die DB einen Hängebeschluss beantragt, der abgelehnt wurde. Dieser hätte zur Folge gehabt, dass die Vollziehbarkeit der Entscheidung des Kartellamtes bis zum Abschluss des Eilverfahrens (das auch einige Zeit dauern kann) sofort ausgesetzt wird....