ETR
Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 09/2017

Kennzeichnung und Zulassung von Bauprodukten

September 2017 | Johann Horvatits

Die Vermarktung von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt ist durch die Verordnung EU Nr. 305/211 geregelt. Über Bauprodukte nach einer harmonisierten technischen Spezifikation (hEN) oder einer Europäisch Technischen Bewertung (ETB) ist eine Bewertung und Über-prüfung der Leistungsbeständigkeit durch eine notifizierte Stelle durchzuführen und eine entsprechende Bestätigung auszustellen. Dies führt weiters zur Leistungserklärung und zur Anbringung der CE-Kennzeichnung durch den Hersteller.

Futher articles in this issue: