
RailBusiness | Issue 33/2023
Trassenpreise für 2024 bleiben bestehen
Foto: J. G. Fiedler Bundesnetzagentur Die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 07.08.2023 entschieden, die Genehmigung der Entgelte im Trassenpreissystem (TPS) 2024 bestehen zu lassen. Die Bahnen im Schienengüterverkehr (SGV) und im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) müssen damit in der Netzfahrplanperiode 2024 keine höheren Trassenentgelte entrichten als bislang genehmigt. Für die Bahnen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bleibt es im TPS 2024 bei einer Steigerung von 3% gegenüber 2023, obwohl laut einer – nach der Genehmigung des TPS 2024 erfolgten – Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) die Trassenpreise in der Netzfahrplanperiode 2024 nur um 1,8% steigen sollen...