RailBusiness | Issue 08/2019
Lang-LKW müssen nicht KV-kompatibel sein
Änderungsverordnung Lang-LKW müssen künftig nicht mehr die Anforderungen für den Kombinierten Verkehr erfüllen. Das geht aus dem Entwurf der 9. Änderungsverordnung für den Lang-LKW hervor, die der DVZ, der Schwesterpublikation von Rail Business, vorliegt. Grund ist, laut Bundesverkehrsministerium, dass durch den Einsatz von LKW mit bis zu 25,25 m keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße zu beobachten gewesen seien. RB (sl)