EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 01/2019
Gesetzlich geregelte Aufgaben sind Ausbau und Erhalt der Schienenwege durch den Bund
Gesetzlich geregelte Aufgaben sind Ausbau und Erhalt der Schienenwege durch den Bund, der diese über die LuFV an die DB weitergibt, sowie die Gewährleistung der Sicherheit und die Diskriminierungsfreiheit, die vom EBA bzw. der Bundesnetzagentur kontrolliert wird. Diesen Aufgaben kommen die Beteiligten weitgehend nach, wenn auch die Investitionen in die Schieneninfrastruktur erst mit dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan nach Jahrzehnten der Stagnation wieder gesteigert wurden. Nicht geregelt ist der Umgang mit der übrigen Infrastruktur und, zumindest im Fernverkehr, wieviel Betrieb in welcher Qualität zu erbringen ist....