
RailBusiness | Issue 11/2019
Änderungen der Genehmigungspraxis
Probefahrten Sollen nicht zugelassene Fahrzeuge im Bereich der Schienenwege der DB Netz AG erprobt werden, ist dies gemeinsam mit der DB Netz AG vorzubereiten. Um dies anzustoßen wird bei dem Bereich Technischer Netzzugang der DB Netz ein entsprechender Antrag gestellt. Mit der Einführung der EIGV (Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem) ändern sich auch die Vorbereitungen von Probefahrten. Für eine Probefahrt ist die Durchführung eines Abstimmungsverfahrens mit der DB Netz zu beantragen, das mit einem Ergebnisschreiben abschließt, mit dem die Probefahrt gewährt werden kann....