EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 01/2024
Neue KV-Definition und Fahrverbotbefreiung
EU-Kimmission | Mit der neuen europäischen Richtlinie über den Kombinierten Verkehr (KV) will die EU-Kommission den KV nicht länger nach Entfernung zum „ nächstgelegenen geeigneten Umschlagbahnhof “, sondern über eine Einsparung von 40 % externer Kosten gegenüber dem reinen Straßentransport definieren. Das geht aus einem Vorschlag zur Novelle der Richtlinie hervor, den die EU-Kommission nach mehrmonatiger Verspätung am 7. November 2023 vorgelegt hat. Die EU-Regeln sollen nicht nur für grenzüberschreitenden, sondern auch für den Kombinierten Verkehr innerhalb der Mitgliedstaaten gelten....