EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 02/2024
» Bauwerkssicherheit ist Gemeinwohl und hoheitliche Aufgabe des Staates. «
Die Bauwerkssicherheit ist ein hohes Gut, das dem Individuum körperliche Unversehrtheit und der Gesellschaft eine leistungsfähige, verlässliche Infrastruktur gewährt. Sie gehört zum Gemeinwohl und ist damit hoheitliche Aufgabe des Staates, wie Prof. Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., in seinem Rechtsgutachten für die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik feststellt. Der Nachweis der Bauwerkssicherheit erfolgt mit Standsicherheitsnachweisen auf Grundlage der Baustatik und eingeführten Technischen Baubestimmungen....