DER NAHVERKEHR | Issue 11/2017
Urbane Seilbahnen: Was bei Planung, Finanzierung und Bau zu beachten ist
Rechtliche Voraussetzungen für ein alternatives Verkehrskonzept im ÖPNV
Seilbahnen als Transport- oder Verkehrsmittel sind fester Bestandteil der Infrastruktur im Hoch- und Mittelgebirge. In urbanen Gebieten findet man sie demgegenüber – wenn überhaupt – nur im Zusammenhang mit touristischen Vorhaben. So ist beispielsweise in Koblenz aus Anlass der Bundesgartenschau 2011 eine Seilbahn über dem Rhein errichtet worden. In Köln verbindet seit 1957 die „Rheinseilbahn“ – die ebenfalls anlässlich einer Bundesgartenschau errichtet wurde – die Stadtteile Riehl und Deutz. Zunehmend wird der Bau von Seilbahnen auch in hochverdichteten Ballungsräumen als Alternative zu tradierten ÖPNV-Verkehrsmitteln (Bus- oder Straßenbahnlinien) diskutiert. Dies liegt unter anderem daran, dass gemäß §1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere auch die Belange des Personen- und Güterverkehrs sowie der Mobilität der Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verminderung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen sind.