RailBusiness | Issue 24/2024
Zahnradbahnen: Neue Geschwindigkeitsreihe V+
Höhere Geschwindigkeiten Die Bestimmungen in den Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) für Zahnradbahnen sind konservativ ausgelegt, so haben zwei voneinander unabhängige mechanische Bremssysteme so dimensioniert zu sein, dass bei der Talfahrt jedes allein den Zug zum Stillstand bringen kann. Dabei darf das Bremssystem 1 auch als Betriebsbremse dienen. Das Bremssystem 2 jedoch nur als Notbremse. Die Höchstgeschwindigkeit wird durch die Geschwindigkeitsreihen 1 bis 3 festgelegt: Für die Reihe 1 beträgt sie bergwärts 35 km/h, für die Reihen 2 und 3 sind es 40 km/h....