RailBusiness | Issue 33/2024
Gleisanlieger muss vor Erosion schützen
LG Köln Nachdem von der Anbaufläche eines Landwirts nach Regenfällen mehrmals Schlamm auf die unterhalb gelegene Bahnstrecke Wuppertal-Rauenthal – Radevormwald-Wilhelmsthal rutschte, hat das Landgericht Köln den Landwirt am 05.07.2024 dazu verurteilt, sein Flurstück „ausreichend gegen Bodenerosionen zu schützen“ (LG Köln, Az: 16 O 205/18). Außerdem sprach das LG dem Eigentümer der Strecke, dem Bergische Bahnen/Förderverein Wupperschiene e.V. (BBFVW), im Grund- und Teilurteil dem Grunde nach einen Schadenersatzanspruch zu....