
RailBusiness | Issue 29/2019
Niederlande: Gericht weist Geldbuße für NS zurück
Vergabeverfahren Limburg Die niederländische Staatsbahn NS braucht nicht die Strafzahlung in Höhe von 40 Mio. EUR zahlen. Dazu hatte die Regulierungsbehörde ACM (Autoriteit Consument en Markt) die Bahn wegen der Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe der Bahn- und Busleistungen der Provinz Limburg verurteilt (). Die NS hatte Berufung eingelegt. Nun hat das Gericht Rechtbank Rotterdam der Bahn mit Urteil vom 27.06.2019 Recht gegeben (Az: ROT 18/2537 bzw. RBROT:2019.5089). ACM hatte als Grund für die Strafe genannt, dass die NS auf dem Kernnetz (Hoofdrailnet) „eine beherrschende wirtschaftliche Stellung“ habe und diese ausgenutzt habe, um die Vergabe mit einem Dumpingangebot zu gewinnen....