
RailBusiness | Issue 50/2009
Infra: Inhalte von Verträgen sind teils offen zu legen
Recht Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) müssen bei Aufforderung durch die Bundesnetzagentur unter Wahrung des Geschäftsgeheimnisses wesentliche Inhalte bereits abgeschlossener Rahmenverträge auf Verlangen bekannt geben....