RBS
RailBusiness | Issue 10/2009

Kluger Schritt des Bundesrates

March 2009 | Editor

Die EU hat die Vorgaben gemacht: Bei einer Verspätung von mehr als 60 min gibt es 25 %, bei mehr als 120 min 50 % des Fahrpreises als Entschädigung zurück. Aus gutem Grund ist diese Rechtsvorschrift nicht als Richtlinie, sondern als Verordnung erlassen worden....