
RailBusiness | Issue 34/2019
Genehmigung verpflichtet zu Betrieb
Infrastruktur Die einer öffentlichen Eisenbahn gemäß Paragraf 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) erteilte Genehmigung für den Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur verpflichtet die Inhaberin der Genehmigung, alles Erforderliche zu tun, um den Betrieb der Infrastruktur aufnehmen zu können. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Urteil vom 11.04.2019 entschieden (BVerwG 3 C 8.16). Es wies die Revision der neuen Eigentümerin einer stillgelegten Strecke gegen ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zurück....