RailBusiness | Issue 39/2024
BNetzA: Weiter unzureichende Bauinfos
DB InfraGo Die DB InfraGo verfehlt die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) gesetzten Zielmarken für Fristentreue bei der Kommunikation zu unterjährigen Baustellen weiterhin. Die BNetzA hat mit Beschluss vom 13.09.2024 (Gz.: BK10-24-0173_Z) deshalb zwei Zwangsgelder über jeweils 300000 EUR gegen die InfraGo verhängt. Die Zwangsgelder wurden im Mai 2024 (Gz.: BK10-24-0003_V) für den Fall angedroht, dass die InfraGo nach dem 01.06.2024 weiter pro Monat weniger als 95% der sogenannten Zusammenstellungen vertrieblicher Folgen (ZvF) den Eisenbahnverkehrsunternehmen fristgerecht übermittelt....