EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue Gleisbaumaschinen/2019
Aus- und Fortbildung der Triebfahrzeugführer für Nebenfahrzeuge
Eisenbahnfahrzeuge mit eigenem Kraftantrieb, die sich auf öffentlicher Infrastruktur bewegen, müssen mit einem Triebfahrzeugführer besetzt sein. Dieser ist nach der Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung (Triebfahrzeugführerscheinverordnung – TfV) vom 29. April 2011 (BGBl. I S. 705, 1010), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. November 2015 (BGBl. I S. 2105), auszubilden, fortzubilden und zu überwachen....