
RailBusiness | Ausgabe 14/2025
Trassenpreisgrundsätze 2026 sind genehmigt
Infrastruktur Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 26.03.2025 die Trassenpreisgrundsätze – ohne die Trassenentgelte, über die die BNetzA bis Ende 2025 entscheiden will – der DB InfraGo für das Fahrplanjahr 2026 genehmigt. Gegenüber dem InfraGo-Antrag hat die BNetzA eine Änderung durchgesetzt, nach der Zugangsberechtigte bei internationalen Trassen („pre-arrangend“ oder „international harmonisiert“) den deutschen Trassenabschnitt bei der DB InfraGo auch dann kostenfrei stornieren können, wenn eine Störung beim vor- oder nachgelagerten Infrastrukturbetreiber vorliegt....