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ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 01-02/2018

Normgerechte Prüfung der NBÜ

Februar 2018 | Redaktion

BÜ-Prüfungen | An schlecht zugänglichen Stellen wie in Tunnel oder auf einer Brücke ist es erforderlich, dass ein Zug trotz angeforderter Fahrgastnotbremsung weiterfährt, damit an einer besseren Stelle leichter Hilfe geleistet werden kann. Der Infrastrukturbetreiber kennzeichnet solche Streckenbereiche besonders als sog. Notbremsüberbrückungsabschnitte. Damit dürfen dort nur Schienenfahrzeuge eingesetzt werden, die über eine zugelassene Notbremsüberbrückung (NBÜ) mit ep-Bremse verfügen

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