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ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 01-02/2018

Schadensersatz, aber keine strafrechtlichen Konsequenzen wegen des Unglücks

Februar 2018 | Redaktion

Tunnel Rastatt | Die DB Netz ist möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz an die von der Sperrung betroffenen Unternehmen bereit. Wie Vorstandsvorsitzender Frank Sennhenn auf dem intermodalen Forum der Hupac in Düsseldorf sagte, sei man nach dem Schlichtungsprozess „in der Lage, über Haftungsfragen zu reden”....

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