RailBusiness | Ausgabe 45/2025
Zeitfrist entfällt
BAV-Verfügung Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat nun die dritte Version der Verfügung „Massnahmen im Zusammenhang mit der Sicherheit von Güterwagen“ veröffentlicht. Gestrichen wurden dabei die Zeitfristen für die wagentechnische Untersuchung von laufflächengebremsten Radsätzen mit Verbundstoffbremssohlen einschließlich der Prüfung des vollständigen Umfanges der Radsätze auf Risse in der Radlauffläche, dem Radsteg und Radkranz sowie auf thermische Überbelastung, den minimalen Radsatzdurchmesser und sonstige Schäden auf der Lauffläche der Radsätze....
