
RailBusiness | Ausgabe 14/2020
Vorübergehend längere Frist für Tankprüfungen
Technik Tankprüfungen und -zwischenprüfungen gemäß dem Abkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene (RID), die zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.08.2020 fällig sind, müssen erst bis 01.09.2020 ausgeführt werden. Dies geht aus der multilateralen Sondervereinbarung RID 2/2020 hervor. Die Vereinbarung gilt in den Vertragsstaaten, welche diese Regelung akzeptiert haben. Staaten können die Vereinbarung vorzeitig kündigen, sie gilt dann nur noch innerhalb der verbleibenden Vertragsstaaten....