RailBusiness | Ausgabe 15/2020
Für Stornierung von Trassen erhebt DB Netz bis 19. April kein Entgelt
Infrastruktur Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen passen derzeit das Angebot im Personen- und Güterverkehr der gesunkenen Auslastung an. Müssen dabei Trassen abbestellt werden, entstehen rückwirkend ab 17.03.2020 bis zunächst 19.04.2020 keine zusätzlichen Kosten. DB Netz verzichtet auf alle pauschalen Trassen-Stornierungsentgelte. Entgelte der DB Station&Service für entfallene Stationshalte werden vorerst nicht abgerechnet, teilt die DB mit. Das Vorgehen sei mit der Bundesnetzagentur abgestimmt....