RailBusiness | Ausgabe 15/2020
Bund erweitert Exportkreditgarantien
Industrie Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium beschlossen, ab sofort Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen bis 24 Monate auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abzusichern. Damit könnten insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt in der aktuellen Situation aufgefangen werden. Mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 27.03.2020 wird die Liste der marktfähigen Risiken, also der Länder, für die normalerweise keine Absicherung durch staatliche Exportkreditgarantien zulässig ist, vorübergehend gestrichen....