
RailBusiness | Ausgabe 18/2018
Urteil: Behinderung kann teuer werden
Straßenbahn Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat rechtskräftig entschieden, dass die Behinderung des Straßenbahnnetzes zur Übernahme der Kosten für einen Schienenersatzverkehr führen kann (Az: 32 C 3586/16 (72)). Der Beklagte hatte sein Fahrzeug so geparkt, dass die Straßenbahn nicht mehr fahren konnte. Die Klägerin richtete im Zeitraum, bis das Auto abgeschleppt war, einen Ersatzverkehr durch Taxis ein und verlangte vom Beklagten die Übernahme der Kosten von 970 EUR. Das Gericht entschied, dass das Verkehrsunternehmen aus dem Personenbeförderungsgesetz verpflichtet war, einen Schienenersatzverkehr einzurichten, und der Verursacher der Störung schadensersatzpflichtig ist....