Güterbahnen | Ausgabe 02/2012
Auf kürzestem Weg nach Skandinavien
Feste Fehmarnbeltquerung – ein transkontinentaler Lückenschluss. Mit der Unterzeichnung eines Staatsvertrags über eine Feste Fehmarnbeltquerung am 3. September 2008 haben Deutschland und Dänemark ihre Auffassung bekräftigt, dass mit einer festen Verbindung über den Fehmarnbelt der europäische und regionale Waren- und Personenverkehr verbessert wird. Der Staatsvertrag wurde in Dänemark durch die Verabschiedung eines entsprechenden Planungsgesetzes am 26. März 2009 ratifiziert. In Deutschland wurde das Gesetz zur Ratifizierung des Vertrages am 18. Juni 2009 im Bundestag und am 10. Juli 2009 im Bundesrat verabschiedet. Zudem wurde die Feste Fehmarnbeltquerung vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union als ein vorrangiges Vorhaben beim Aufbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) identifiziert. Sie ist Bestandteil des Verkehrskorridors 5, der von Helsinki bis Valletta auf Malta verläuft.